§ 1 Abwicklung, Zahlung
a). Das Angebot erfolgt im Namen und für Rechnung des Eigentümers, der auch der Vermieter ist. CASA-OROSEI.COM ist lediglich Vermittler. Durch Vermittlung von CASA-OROSEI.COM wird zwischen Mieter und Vermieter ein Mietvertrag (Buchungsbestätigung) geschlossen. Ansprüche des Mieters auf Erfüllung des Mietvertrags richten sich unmittelbar an den Vermieter.
b). Vor jeder Buchung erhält der Mieter ein ausführliches Angebot per Email übersandt. Das schriftliche Angebot ist maßgeblich und muss vom Mieter durch die Anzahlung bestätigt sein, erst dann ist das Objekt verbindlich gebucht.
Falls nicht abweichend vereinbart, beträgt diese Anzahlung 20 % des Vertragspreises. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss an das in der Buchungsbestätigung genanntes Bankkonto zu entrichten. Die Restzahlung des Vertragspreises erfolgt, bei Fehlen einer besonderen Vereinbarung, spätestens 4 Wochen vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung genanntes Bankkonto. Bei kurzfristiger Anmietung (weniger als 14 Tage) ist der Gesamtbetrag sofort nach Vertragsabschluss fällig, spätestens aber bei Anreise des Mieters. Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
c). Verspätete Zahlung des Kunden. Der Kunde wird auf Folgendes hingewiesen: Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung durch den Kunden gilt als Kündigung des Vermittlungsvertrags und des Vertrags mit dem Eigentümer des Ferienobjekts (Vermieter) und berechtigt CASA-OROSEI.COM das Ferienobjekt anderweitig zu vermitteln und eine Rücktrittsgebühr gemäß § 2 zu verlangen.
§ 2. Rücktritt
a). Durch den Mieter.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht für den Kunden gegenüber den Eigentümern des Ferienobjekts nicht. Der Kunde kann aber nach den nachstehenden Regeln die Verträge mit CASA-OROSEI.COM und dem Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei einer solchen Kündigung werden folgende Storno-Gebühren vom Kunden erhoben:
Diese Kosten sind vom Kunden auch dann zu begleichen, wenn eine Kündigung der Verträge gem. § 1, lit. c) erfolgt. Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Eingang der Kündigungserklärung bei CASA-OROSEI.COM (auch per Email). Die Rücktrittsgebühren werden sofort zur Zahlung fällig. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Ein Umbuchungswunsch nach Vertragsabschluss muss von dem Vermieter nicht akzeptiert werden.
b). Durch den Vermieter.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer oder wird das Mietobjekt aufgrund von Schäden oder anderen Gründen nicht bewohnbar, so können der Vermieter und Vertragspartner kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von CASA-OROSEI.COM auf die Rückzahlung des geleisteten Vertragspreises oder dem Mieter ein anderes Mietobjekt zur Verfügung stellen.
§ 3 Mietobjekt.
a). Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die Angaben über das Mietobjekt und die Ausstattungsmerkmale auf unserer Angebotsseite: http://www.casa-orosei.com, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dort angegeben sind.
b). Die Betriebskosten (wie Strom, Gas, Wasser usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Bettwäsche und Handtücher werden von dem Vermieter gestellt.
Nicht im Mietpreis inbegriffene Betriebskosten werden gesondert abgerechnet und vor Ort vom Kunden bezahlt.
c). Risiko und Verantwortung.
Der Mieter trägt das Risiko und die Verantwortung bei der Handhabung der Gegenstände und Einrichtungen während seines Aufenthalts. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er, sein Mitreisenden oder Gäste diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten haben. Schäden und fehlendes Inventar werden den Gästen zu Neupreisen plus Wiederbeschaffungskosten angerechnet. Hier sind jedoch keine Kleinigkeiten, wie z.B. ein zerbrochenes Glas gemeint.
CASA-OROSEI.com haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Einbruch und Diebstahl.
d). Unangemeldete Personen oder Haustiere.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen/Haustiere belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Wird bei einer Kontrolle des Vermieters/Schlüsselhalters während oder nach dem Mietzeitraum festgestellt, dass die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen und/oder Haustiere belegt ist oder war, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung fristlos ohne Entschädigung zu kündigen, oder den Mietpreis nachzuberechnen, ungeachtet dessen, ob die Person oder das Haustier sich nur kurzzeitig oder während des gesamten Mietzeitraums in der Wohnung aufgehalten hat.
e). Mülltrennung muss laut den Richtlinien, die sich im Haus befinden erfolgen. Wird gegen diese verstoßen und der Müll muss nach Abreise des Mieters gesondert getrennt und entsorgt werden, werden pauschal 120,00 Euro erhoben.
§ 4 Anreise/Abreise.
Der Bezug des Mietobjektes darf frühestens ab dem vertraglich oder vorab schriftlich vereinbarten Mietbeginn erfolgen. In der Regel ist dies am Anreisetag ab 16 Uhr, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Abreise muss bis zum vertraglich oder vorab schriftlich vereinbarten Termin erfolgen. In der Regel ist dies am Abreisetag bis 10.00 Uhr.
Ein Personal Host kann auf Anfrage den Mieter zum Haus begleiten. Dafür wird eine Gebühr von 40,00 € bei Ankunft fällig oder online buchbar.
Der Mieter hat das Mietobjekt in einem besenreinen Zustand zu verlassen, d. h. die Räume müssen gekehrt sein, benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen müssen ordentlich gereinigt und in die Schränke zurückstaut werden. Die Reinigung der Küche, sowie der dortigen Elektrogeräte wie Herd und Kühlschrank obliegen dem Mieter. Es dürfen keine verderblichen Lebensmittel hinterlassen werden. Türen und Fenster müssen geschlossen werden. Bei groben Verstößen wird eine Rechnung über die Endreinigung von 150,00 Euro erstellt.
§ 5 Haftung von CASA-OROSEI.COM
a) Es gilt ausdrücklich das private Mietrecht zwischen Mieter und der CASA-OROSEI.com. Der Vermieter ist kein gewerblicher Reiseveranstalter, so dass das Reiserecht § 651a BGB keine Anwendung findet. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für „vertane Urlaubszeit“ wie beim Reiserecht.
b) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung. CASA-OROSEI.com vermittelt die Buchung des Kunden an den Eigentümer des Ferienobjektes und haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Bearbeitung der Anmeldung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Anbieter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen (gemäß Angebot) sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der zwischen CASA_OROSEI.com und dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistungen.